Ultra Low Sulfur Diesel

Schwefel im Dieselkraftstoff.

Mercedes-Benz Dieselmotoren erfüllen höchste Anforderungen in puncto Leistung, Zuverlässigkeit und Umweltverträglichkeit.


Um diese sicherzustellen, hat die Einhaltung der nationalen Emissionsvorschriften beim Betrieb der Motoren höchste Priorität. Aus diesem Grund legt Mercedes-Benz seine Dieselmotoren nach der Europäischen Norm (EN) 590 aus. Diese Kraftstoffnorm, welche innerhalb der EU seit 1. Januar 2009 vorgeschrieben ist, definiert eine Grenze von maximal 10 mg/kg Schwefel im Dieselkraftstoff. Die Kraftstoffqualität nach EN 590 ist jedoch nicht überall auf der Welt vorhanden. Ein höherer Schwefelgehalt kann die Leistungsfähigkeit der Euro-V- und Euro-VI-Motoren erheblich beeinträchtigen. In der unten aufgeführten Tabelle sind weltweite Schwefelgehalte handelsüblicher Dieselkraftstoffe der jeweiligen Länder klassifiziert.

Betreiben Sie Ihr Fahrzeug in Ländern außerhalb der EU mit erhöhtem Schwefelgehalt im Kraftstoff, bitten wir Sie, die unten angehängte Produktinformation aufmerksam zu lesen und zu beachten:

Achtung! Mercedes-Benz Dieselmotoren sind ausgelegt für Dieselkraftstoffe nach EN 590, andere Kraftstoffarten können dem Motor und der Abgasnachbehandlung irreversible Schäden zufügen und reduzieren deren zu erwartende Lebensdauer erheblich. Unsere dringende Empfehlung ist daher, schwefelarmen Kraftstoff zu tanken! Sollten Sie keinen schwefelarmen Kraftstoff erhalten, bieten wir Ihnen die nachfolgenden technischen Schwefel‑Robustheits‑Pakete an. Bitte beachten Sie, dass auch nach der Umrüstung beim Betrieb der Fahrzeuge die jeweils national geltenden Emissionsvorschriften einzuhalten sind.


Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Information sind uns folgende Schwefelgehalte bekannt, aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte den Daimler Betriebsstoffvorschriften

Dieselkraftstoff-
Schwefelgehalt mg/kg
<10 <50 <500 >500
Europa + GUS Albanien
Moldawien
Ukraine
Georgien
Armenien
Belgien
Montenegro
  Kasachstan
Aserbaidschan
Bosnien-Herzegowina
Niederlande
  Usbekistan
Kirgistan
Bulgarien
Norwegen
    Tadschikistan
Dänemark
Österreich
    Russland
Deutschland
Polen
    Turkmenistan
Estland
Portugal      
Finnland
Rumänien      
Frankreich
Russland      
Griechenland
Schweden      
Großbritannien
Schweiz      
Irland
Serbien      
Island
Slowakei      
Italien
Slowenien      
Kroatien
Spanien      
Lettland
Tschechien      
Litauen
Türkei      
Luxemburg
Ungarn      
Malta
Weißrussland      
Mazedonien
Zypern      
Australien + Ozeanien Australien Neuseeland   Fidschi-Inseln  
Neukaledonien     Papua-Neuguinea  
Asien China
Südkorea
China
Brunei
Sri Lanka
Hongkong
Taiwan
Indien
Indien  
Japan
  Sri Lanka
Malaysia  
Macao
  Thailand
Philippinen  
Singapur
    Vietnam  
Afrika     Marokko
Kenia
Algerien
    Mauritius
Madagaskar
Gabun
    Südafrika
Malawi
Libyen
    Tunesien
Mosambik
Tunesien
      Simbabwe  
      Südafrika  
      Tansania  
Mittlerer Osten Israel     Bahrain Jordanien
Palästina
    Libanon  
      Oman  
      Katar  
      Saudi-Arabien  
      Vereinigte Arabische Emirate  
Nordamerika Kanada USA      
Lateinamerika Argentinien
  Dominikanische Republik
Brasilien
Argentinien
Brasilien
  Kolumbien
Costa Rica
Bolivien
Chile
  Uruguay
Ecuador
Honduras
Mexiko
    Guatemala
Trinidad Tobago
      Mexiko  
      Panama  
      Paraguay  
      Peru  

 

Die angegebenen landesspezifischen Schwefelbandbreiten gelten nur für den Zeitpunkt ihrer Erhebung zwischen Winter 2013/2014 und Winter 2015/2016. Es ist davon auszugehen, dass die Schwefelgehalte künftig sinken werden, nicht steigen. Länder mit Mehrfachklassifizierung bieten Kraftstoffqualitäten mit verschiedenen Schwefelgehalten parallel an.


Sollten Sie Ihren Mercedes-Benz Motor in einem Land betreiben, in welchem kein Kraftstoff mit der Norm EN 590 zur Verfügung steht, bietet Ihnen Mercedes-Benz Schwefel‑Robustheits‑Pakete für den Motor OM 471 an:

Achtung! Nach der Umrüstung entspricht das Fahrzeug nicht mehr den in Europa und anderen Ländern geltenden Abgasvorschriften EURO 5/6. Fahrten auf öffentlichen Straßen sind deshalb grundsätzlich nicht zulässig. Über mögliche Ausnahmen erkundigen Sie sich bitte bei der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Die Verantwortung, die geänderte Abgaseinstufung der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu melden, liegt beim Fahrzeugeigentümer/-halter. Darüber hinaus führt die Umrüstung zu technischen Einschränkungen des Fahrzeugs (verminderte Leistung, erhöhter Kraftstoffverbrauch, eingeschränkte Diagnosefähigkeit und kürzere Wartungsintervalle), welche Sie in vollständiger Form auf Seite 7 dieser Produktdokumentation entnehmen können.